Pressemitteilung: Politische Willkür gegen Gedenkfeier
Auf dem Friedhof Horst Süd ist hierzu eine Gedenktafel angebracht. Dort sind unter anderen die 5 Namen der jungen Bergleute eingraviert, die auf Befehl der Reichswehr standrechtlich erschossen wurden. Mit ihrem mutigen Kampf boten über 100.000 vorwiegend junge Bergleute der roten Ruhrarmee den Putschisten um Kapp und Lüttwitz die Stirn. Ohne den Generalstreik und ohne die rote Ruhrarmee hätte die F. Ebert-Regierung niemals zurückkehren können.
Nun masst sich in ein Herr Köhn von Gelsendienste an, die Gedenkfeier unter fadenscheinigen Gründen zu verbieten: Die Friedhofsatzung würde Gedenkfeiern von nichtreligiösen Vereinigungen untersagen.
„Ein Friedhof ist für alle da! Die Gedenkfeier wird von Menschen unterschiedlicher Religionszugehörigkeit durchgeführt u.a. dem Freidenkerverband, der den Kirchen rechtlich gleichgestellt ist“ so Frank Jasenski, Rechtsanwalt in Gelsenkirchen, der von den Veranstaltern zwecks einer einstweiligen Verfügung eingeschaltet wird. „Das ist politische Willkür. Es finden immer wieder an Gedenkstätten, ob auf dem Friedhof oder ausserhalb, Gedenkfeiern statt so z.B. auch am Mahnmal für die Zwangsarbeiter, welches ebenfalls auf dem Friedhof Horst Süd steht“.
Warum wird die Gedenkfeier von der Stadtverwaltung unterdrückt, statt sie als Beitrag zur Kulturhauptstadt Ruhr 2010 zu unterstützen?
Die Veranstalter akzeptieren dieses Verbot auf jeden Fall nicht. Die Gedenkfeier muss stattfinden. Alle interessierten sind herzlich eingeladen teilzunehmen: Am Samstag, den 21. August um 14 Uhr am Friedhof Horst Süd.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Buckler (Stadtsprecher Kumpel für AUF Gelsenkirchen)
Manuela Reichmann (Vorstand AUF Gelsenkirchen)
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