Pressemitteilung: Führende Stichwortgeber des »Verfassungsschutzes« vor Gericht
Am 4. Oktober wird um 14:00 Uhr vor dem Landgericht Essen die Klage der MLPD und von Stefan Engel gegen führende Meinungsmacher des sog. »Verfassungsschutzes« verhandelt. (Sitzungssaal C 35; Aktenzeichen 4 O 246/12). Beklagt ist der Verlag Ferdinand Schöningh sowie Harald Bergsdorf und Rudolf van Hüllen.
Wie berichtet, richtet sich die Klage gegen Passagen im Buch „Linksextrem – die unterschätzte Gefahr?“. Das Buch gilt als ein Standardwerk der Ausrichtung des „Verfassungsschutzes“ gegen die radikale bzw. revolutionäre Linke. Geklagt wird auf Unterlassung falscher, verleumderischer und ehrverletzender Behauptungen zur MLPD und ihrem Vorsitzenden, Stefan Engel, und auf Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro.
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