Kammertermin Rainer Weinmann gegen Adam Opel AG
Wann |
09.10.2013 von 11:30 bis 14:00 |
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Wo | am Arbeitsgericht Bochum Marienplatz 2 in Bochum |
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"Zur Erinnerung: Die Abmahnung wurde von der Personalabteilung ausgesprochen, um Rainer nach seiner Teilnahme an der mehrstündigen Arbeitsniederlegung am 21. Mai zu unterdrücken und damit die gesamte Belegschaft einzuschüchtern. Dass die Einschüchterung nicht gelungen ist, zeigen die 17-stündige Betriebsversammlung und der 6-stündige Streik der Nachtschicht Anfang September. Die vorzeitige Schließung des Werk 2 am vergangenen Mittwoch zeigt aber auch, dass der Kampf vollauf berechtigt ist und weitergeführt werden muss.
Der Gütetermin von Rainer im Juli ("rf-news" berichtete) war bereits mit großem Interesse und viel Solidarität für Rainer verfolgt worden. Im prall gefüllten Gerichtssaal stellten Rainer und sein Rechtsanwalt Roland Meister von Anfang an unmissverständlich klar, dass der Kampf der Belegschaft um den Erhalt des Bochumer Werks und damit 45.000 Arbeitsplätzen in der Region vollauf berechtigt ist. Die Geschäftsleitung hatte kein Recht, den Verlauf dieser Betriebsversammlung bzw. der "Informationsveranstaltung des Betriebsrats" in irgendeiner Form zu reglementieren. Umso unverständlicher war, dass sich beim Gütetermin die Richterin weitgehend der absurden Argumentation von Opel anpasste, Rainer habe mit der Nutzung eines Gabelstaplers und der Beschädigung eines Flatterbandes 'persönliches Fehlverhalten' gezeigt.
Der Kammertermin wurde auf Wunsch von Opel bereits einmal verschoben und findet deshalb erst jetzt statt."
- 11.30 Uhr Solidaritätskundgebung
- 12.45 Uhr Prozessbeginn
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